1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Dienstleistungen, einschließlich sämtlicher Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines eigenständigen Beratungsvertrags sind, und sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen der Verkäufer nicht nochmals widerspricht und die vertraglich geschuldete Lieferung / Leistung vorbehaltlos erbringt. Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen und abweichende Vereinbarungen sollen in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden und gehen den AGB vor. 1.2 Einkaufsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.1.3 Diese AGB gelten für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind. Gegenüber Verbrauchern im Sinne von §13 BGB finden diese AGB keine Anwendung. Haupt- oder nebenberuflich tätige Landwirte, die aus ihrer Tätigkeit Einkünfte erzielen, sind nicht Verbraucher im Sinne des Gesetzes, sondern gelten als Unternehmer. 1.4 Diese AGB gelten in jeweils gültiger Fassung für alle laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch ohne besonderem Hinweis, insbesondere auch für den Fall von mündlichen oder telefonischen Aufträgen. 1.5 Von dem Verkäufer im elektronischen Datenverarbeitungsverfahren ausgedruckte oder per E-Mail versandte Geschäftspost wie Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften und Zahlungserinnerungen sind auch ohne Unterschrift gültig und rechtsverbindlich.
2.1 Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben. Zumutbare Abweichungen von Leistungsdaten stellen keinen Sachmangel dar. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die sich aus vom Käufer eingereichten Leistungsdaten oder sonstigen falschen oder unvollständigen auch technischen Angaben ergeben. 2.2 Bestellungen werden verbindlich, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt hat oder die bestellte Leistung vom Verkäufer bereits ausgeführt oder in Rechnung gestellt wurde.2.3 Sämtliche zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Kauf- bzw. Liefervertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen. Nachträgliche Vertragsänderungen, die mündlich vereinbart werden, werden von den Vertragsparteien zeitnah schriftlich fixiert und als Ergänzung dem Kauf- bzw. Liefervertrag hinzugefügt. 2 .4 Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.
3.1 Die Preise gelten, soweit nicht anders vermerkt, unverpackt ab Lager des Verkäufers oder bei Versendung vom Herstellerwerk aus unverpackt ab Werk. Verpackungs- und Transportkosten trägt der Käufer. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. 3.2 Liegt der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis über dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Listenpreises oder sind nach Vertragsschluss unerwartete Steigerungen von Lohn- und Transportkosten eingetreten, so ist der Verkäufer berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem Liefertermin mehr als 3 Monate vergangen sind. An dem vereinbarten Preis ist der Verkäufer nur für die vereinbarte Lieferzeit, jedoch mindestens 3 Monate, gebunden. Mehraufwendungen, die dem Verkäufer durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen. 3.3 Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bei Lieferung oder Bereitstellung und Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen frei Zahlstelle des Verkäufers zu leisten. Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn dem Verkäufer der zu zahlende Betrag am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Skonti-Zusagen gelten nur für den Fall, dass sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen nicht im Rückstand befindet.3.4 Bestehen aufgrund von Tatsachen, die dem Verkäufer erst nach Vertragsschluss bekannt werden, begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers, so ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. Leistet der Käufer trotz Fristsetzung und der Androhung, Leistungen des Käufers nach Ablauf der Frist abzulehnen, weder Vorkasse noch Sicherheit oder verweigert er sie endgültig, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. 3.5 Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
4.1 Die vom Verkäufer genannten Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlicher Liefertermin vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. 4.2 Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.4.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussperrung in eigenen Betrieben, Ausliefereinrichtungen, Zulieferbetrieben oder im Bereich der Transportmittel, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (Verzögerung in der Anlieferung für die Produktion wesentlichen Vormaterials in eigenen Betrieben oder Zulieferbetrieben, höhere Gewalt, Katastrophen) welche außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind. Der Käufer hat in diesen Fällen keine weitergehenden Rechte oder Ansprüche wegen Nichtbelieferung oder Spätbelieferung, auch dann nicht, wenn diese Gründe erst eintreten, wenn die Lieferfrist bereits überschritten oder der Verkäufer in Verzug war.4.4 Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nichtlieferung vom Verkäufer zu vertreten ist (z. B. Zahlungsverzug).4.5 Der Verkäufer ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt4.6 Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. 4.7 Der Verkäufer kann neben der gesetzlichen Frist des § 286 Abs. 3 BGB und der Mahnung den Käufer auch abweichend von der Frist nach Ziffer 3.3 durch ein anderes nach dem Kalender bestimmbares Zahlungsziel im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB in Verzug setzen. 4.8 Gerät der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (§ 247 BGB) berechnet. Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Für den Fall, dass der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Käufer die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich geringerer Höhe angefallen ist. 4.9 Rücksendungen aus Lieferungen werden nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Rücklieferantrag des Lieferanten akzeptiert.
5.1 Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. 5.2 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, an den Frachtführer, an den Paketdienst oder die sonst zur Versendung bestimmte Personen oder Anstalt spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer über, unabhängig davon, ob der Käufer die Versendungskosten, Anfuhr oder andere Leistungen übernommen hat und auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Transport-, Bruch- und Feuerschäden oder andere Gefahren versichert. 5.3 Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus ihm zu vertretenen Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. Jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Durch die Verzögerung entstehende Kosten hat der Käufer zu tragen.
6.1 Jede vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung aller aus der Geschäftsvereinbarung mit dem Käufer resultierender Forderungen. 6.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand sachgemäß zu lagern, pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie - wenn dies schriftlich vereinbart wird, ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf handelt - unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, diese auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Entsch.digungsansprüche an den Verkäufer abzutreten.6.3 Werden die vom Verkäufer gelieferten Sache durch den Käufer verarbeitet oder eingebaut, wird der Verkäufer Miteigentümer der hergestellten neuen beweglichen Sache. Des Verkäufers Miteigentumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis des Wertes seiner Sachen zu dem Wert der übrigen Sache, welche bei der Herstellung der neuen Sache verarbeitet werden. 6.4 Eine Verfügung über den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand, etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung oder Gebrauchsüberlassung, durch den Käufer ist keinesfalls gestattet. 6.5 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet. 6.6 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. Umsatzsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. 6.7 Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu. 6.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Ware nach Mahnung und Rücktrittserkl.rung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. 6.9 Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.
7.1 Der Käufer ist verpflichtet die empfangene Ware nach Eintreffen unverzüglich auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen und offensichtliche Mängel zeitnah schriftlich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB mit Maßgabe, dass erkennbare Mängel binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen sind. Offensichtliche Mängel, die entgegen der vorstehenden Pflicht verspätet gerügt werden, werden vom Verkäufer nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgenommen. 7.2 Nicht offensichtliche Mängel, die sich erst im Laufe der Zeit zeigen, sind vom Käufer dem Lieferanten gegenüber unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat in diesem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei der Auslieferung vorgelegen hat. 7.3 Die im Falle eines berechtigten Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Verkäufer kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Lieferanten erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten der Rücksendung. 7.4 Ware ist unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, ungeeigneter Materialien oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen. Das diesbezügliche Wahlrecht liegt beim Verkäufer. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Bei Austausch der gesamten Kaufsache im Wege der Nacherfüllung hat der Verkäufer für die zurückgenommene Sache gegen den Käufer einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den durchschnittlichen Mietkosten für die Sache, die in dem Zeitraum der Nutzung angefallen wären. 7.5 Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt bei neuen Verkaufsgegenständen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten. Bei gebrauchten Kaufgegenständen stehen dem Käufer M.ngelansprüche nur dann zu, wenn dies mit dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.7.6 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind und /oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung - insbesondere von Verschleißteilen -, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. 7.7 Im Falle der Mängelbeseitigung steht dem Verkäufer für die notwendigen Arbeiten oder Ersatzlieferung eine angemessene Frist zu. 7.8 Für Ersatzstücke und Ausbesserungen verjähren die Mängelansprüche in 12 Monaten. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Nutzungsunterbrechung verlängert. 7.9 Bessert der Käufer oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Verkäufers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes. 7.10 Schlägt eine vom Verkäufer zu erfüllende Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz mehrerer Versuche fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt) oder entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Für die Nacherfüllung sind dem Verkäufer unter Berücksichtigung der Belastung für den Käufer und der Kompliziertheit des Mangels in der Regel zwei Gelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. 7.11 Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt 8.
8.1 Die Haftung des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese ist jedoch - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Dies gilt nicht, soweit Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind oder zugunsten des Verkäufers eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall tritt der Verkäufer seinen Anspruch gegenüber der Versicherung an den Käufer ab. 8.2 Die vom Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend zu machenden Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht jedoch eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, sofern der Verkäufer schriftlich einen Anspruch des Käufers als unbegründet zurückgewiesen hat.
9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.9.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung und zur Direktwerbung und beruht auf Art. 6 Abs. 1 b), f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ausschließlich statt zur Vertragsdurchführung, in dem die Lieferanschrift und relevanten Kontaktdaten dem Herstellerwerk, dem Spediteur, Frachtführer oder Paketdienst mitgeteilt werden, und im Rahmen und zum Zweck von Bonit.tsauskünften an entsprechende Auskunfteien. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Zweckerfüllung nicht mehr erforderlich sind. Der Käufer kann der Verwendung seiner Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit widersprechen und ist berechtigt, Auskunft über die beim Verkäufer gespeicherten Daten zu beantragen sowie Berichtigung oder Löschung der Daten zu fordern. Darüber hinaus hat der Käufer ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragter für den Datenschutz)
Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten Zweck so weit wie möglich verwirklicht.